Hausordnung

Das Jugendgästehaus „Graureiher“ in Nehringen wünscht Ihnen einen schönen unvergesslichen Aufenthalt bei uns. Damit dieser für alle Gäste stressfrei und in einem angenehmen Rahmen verläuft bitten wir Sie, die folgenden Regelungen zu beachten. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für Ihre Gruppe.

Aufenthalt

Jugendliche Gäste werden grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt untergebracht

  • Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Dazu gehört z.B., dass sie die von ihnen benutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und beim Tischdienst helfen.
  • Speisen dürfen in den Schlafräumen weder zubereitet noch verzehrt werden.
  • Bitte nehmen Sie keine Getränke des Hauses mit auf Ihr Zimmer, mit Ausnahme von geschlossenen Flaschen
  • Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in den Räumen und auf dem Gelände des Jugendgästehauses grundsätzlich nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.
  • Die Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie und Wasser zu sparen und den anfallenden Müll entsprechend den vorhandenen Wertstoffbehältern zu trennen.
  • Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen mit der Hausleitung sind möglich. Um die Nachtruhe zu gewährleisten werden später kommende und früher gehende Gäste um Rücksicht gebeten.
  • Bei der Benutzung von elektrischen Medien ist Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
  • Hunde und andere Haustiere dürfen       nicht mitgebracht werden.
  • Rauchen ist in den Räumen des Jugendgästehauses nicht gestattet.

Abreise

Die Schlafräume müssen bei Abreise in der Regel bis 10:00 Uhr besenrein verlassen werden. Der angefallene Müll ist zu entsorgen, die Bettwäsche abzuziehen und in den Wäschewagen zu werfen.

Hausrecht

Bei Verletzung der Hausordnung kann die Hausleitung oder ein Beauftragter ein Hausverbot aussprechen. Dem Gast ist der Grund für das Hausverbot mitzuteilen.

Haftung

Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Hausleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das Jugendgästehaus oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Jugendgästehauses befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Jugendgästehaus oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.